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Richtlinie angepasst

Mehr Geld für die Innenstadt Höchst

Die Förderrichtlinie für die Innenstadt Höchst ist geändert. Jetzt gibt es höhere Zuschüsse für die Fassadensanierung bei Gebäuden ohne Denkmalschutz.

Seit Mitte 2018 können im Rahmen des Förderprogramms Innenstadt Höchst Zuschüsse für Projekte im gewerblichen Gebäudebestand, im öffentlichen Raum und für gemeinschaftliche Aktivitäten gewährt werden. Nach knapp zweieinhalb Jahren Laufzeit wurde die Richtlinie nun auf Grundlage der Beratungserfahrungen in Teilen vom Stadtplanungsamt verändert und angepasst. Neben inhaltlichen Klarstellungen wurde der Förderansatz für Fassadensanierungen bei Gebäuden ohne Denkmalschutz erhöht.

„Wir möchten damit Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer sowie Gewerbetreibende, die in die Qualität von gewerblich genutzten Erdgeschosszonen in der Höchster Innenstadt investieren, noch besser finanziell unterstützen“, fasst Planungsdezernent Mike Josef zusammen. „Über finanzielle Anreize in bauliche Investitionen sollen erdgeschossige Gewerbeflächen attraktiver gestaltet, bewährte Nutzungen verstetigt und Leerstand beseitigt werden. Diese Investitionen tragen ganz erheblich zur Erhaltung wertvoller Bausubstanz und zur Aufwertung des städtebaulichen Erscheinungsbilds der Gebäude sowie auch zur Stärkung des Geschäftsumfeldes bei. Und davon profitiert ganz Höchst.“